Anwaltskanzlei Rockenstein • Lösche & Kollegen

Ordnungswidrigkeitenrecht

  • Geschwindigkeitsverstöße
  • Abstandsunterschreitungen
  • Rotlichtverstöße
  • Alkoholfahrten
  • Bußgeldbescheid
  • Fahrverbot
  • Eintragungen im Verkehrszentralregister
  • Tilgungsfristen

Im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren empfiehlt es sich bereits nach Erhalt eines Anhörungsbogens unverzüglich anwaltlichen Rat einzuholen. Durch die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwaltes kann unter Umständen der Erlass eines Bußgeldbescheides verhindert werden. Aber auch nach Erlass eines Bußgeldbescheides sollte umgehend ein Fachanwalt für Verkehrsrecht aufgesucht werden, um die notwendigen rechtlichen Schritte frist- und sachgerecht einleiten zu können. Nur durch vollständige Akteneinsicht und Überprüfung des Akteninhaltes können etwaige Messfehler, Verjährungsprobleme oder andere Verfahrensfehler nachgewiesen werden.
Auch im gerichtlichen Verfahren bestehen noch vielfältige Verteidigungsmöglichkeiten, mit denen die Aufhebung eines Fahrverbotes oder die Einstellung des Verfahrens erreicht werden kann.

Ihr Ansprechpartner:

RA Andreas Lösche
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht

RA Rainer Rockenstein
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht