Anwaltskanzlei Rockenstein • Lösche & Kollegen

Fahrerlaubnisrecht

Ihr Führerschein bzw. Ihre Fahrerlaubnis ist in Gefahr? In diesem Fall benötigen Sie einen Rechtsanwalt, der mit den Fragen rund um den Führerschein - dem Fahrerlaubnisrecht - vertraut ist. Die Rechtsanwälte Lösche und Rockenstein sind Fachanwälte für Verkehrsrecht und haben sich hierauf spezialisiert. Es geht regelmäßig um das Thema Punkte in Flensburg, ein (drohendes) Fahrverbot, die Fahrerlaubnis auf Probe, die (drohende) Entziehung der Fahrerlaubnis und den Fragen zur Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU).

Es geht in vielen Fällen um ganz persönliche und berufliche Probleme, nicht nur um den Führerschein.

Ist der Führerschein beispielsweise nach einer Alkoholfahrt beschlagnahmt worden, müssen sofort die richtigen Weichen gestellt werden. Gleiches gilt für den Fragenkreis Drogen (z. B. Kokain oder Cannabis); auch ein „Joint“ bedroht die Fahrerlaubnis.

Bei einem Führerscheinentzug gilt es insbesondere die Sperrfrist, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und die eventuell vermeidbare MPU im Auge zu behalten. Nicht nur eine Straftat wie Fahrerflucht oder Trunkenheit am Steuer bedrohen die Fahrerlaubnis, auch eine Ordnungswidrigkeit kann im schlimmsten Fall zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

Information - Rechtsprechung

Im Fahrerlaubnisrecht konnten wir ein richtungsweisendes Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 3 C 24.15 - Urteil vom 06. April 2017), welches erhebliche Bedeutung im Hinblick auf die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) durch die Führerscheinbehörden hat, für unsere Mandantin und damit zu Gunsten vieler Betroffener entscheiden.

Aufgrund der weitreichenden Bedeutung dieser Entscheidung wurde diese in den heute NACHRICHTEN des ZDF gesendet. Mehr finden Sie hier: ZDF/NACHRICHTEN

Hiernach ist es zu Gunsten der Betroffenen wieder so, dass die gefürchtete und kostenintensive Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) - im Volksmund auch Idiotentest genannt - grundsätzlich erst ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille angeordnet werden darf. In unserem Verfahren sollte sich unsere Mandantin vor der Neuerteilung des Führerscheins einer MPU unterziehen, weil sie mit 1,28 Promille Auto gefahren ist. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun entschieden, dass bei einer "einmaligen Trunkenheitsfahrt", also beim sog. Ersttäter, und einem Blutalkoholwert von unter 1,6 Promille noch keine MPU angeordnet werden darf, wenn keine "weiteren aussagekräftige Tatsachen" vorliegen, welche die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen.

Die Entscheidung BVerwG 3 C 24.15 im Volltext finden sie hier.

Sollten Sie von der Führerscheinstelle eine Aufforderung zur Vorlage eines MPU-Gutachtens erhalten haben oder erhalten sollten Sie fachanwaltlichen Rat einholen.  

Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner:

RA Rainer Rockenstein
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht

RA Andreas Lösche
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht