Anwaltskanzlei Rockenstein • Lösche & Kollegen

Arbeitsrecht

  • Erstellung, Abschluss, Änderung und Aufhebung von Arbeitsverträgen 
  • Kündigungsschutzrecht
  • Abfindungen
  • Ausbildungsverhältnisse
  • Lohn- und Gehaltsansprüche
  • Teilzeit- und befristete Arbeitsverhältnisse
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Mutterschutz, Elternzeit
  • Urlaub
  • Schwerbehinderung
  • Abmahnung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Arbeitszeugnis
  • Aufhebungsverträge
  • Rückzahlungsklauseln bei Fortbildungskosten 

Bereits vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um späteren Auseinandersetzungen vorzubeugen.

Auch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses kommt es nicht selten zu Meinungsverschiedenheiten wegen des Vorwurfs von Vertragsverletzungen, die häufig Abmahnungen und Kündigungen nach sich ziehen. Insoweit bieten wir kompetente Beratung und anwaltliche Vertretung an.

Gerade bei Kündigungen können Sie als Arbeitnehmer uns umgehend kontaktieren,  damit wir Ihre Rechte prüfen und vor dem Arbeitsgericht durchsetzen können.

Die Kanzlei Rockenstein, Lösche & Kollegen vertritt im Bereich des Arbeitsrechts sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in sämtlichen anfallenden arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Wir kennen beide Seiten - dies ist Ihr Vorteil!

Die Rechtsanwälte Rockenstein und Dr. Bartsch sind Fachanwälte für Arbeitsrecht. Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Rockenstein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e. V.

Auch Rechtsanwalt Lösche verfügt über langjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.

Ihre Ansprechpartner:

RA Rainer Rockenstein

Fachanwalt für Arbeitsrecht

RA Dr. Christian Bartsch

Fachanwalt für Arbeitsrecht

RA Andreas Lösche

Fachanwalt für Arbeitsrecht