Arzt- und Arzthaftungsrecht
- Ärztliches Berufsrecht/Zahnärztliches Berufsrecht
- Ärztliches Gebührenrecht/Zahnärztliches Gebührenrecht
- Begleitung bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Regress der Krankenkassen, Richtgrößenprüfungen, Plausibilitätsprüfungen
- Zulassungsrecht
- Gründung von ärztlichen/zahnärztlichen Kooperationen
Praxisübergabe - Arzneimittelrecht, Heil- und Hilfsmittelrecht
- Ärztliches Werberecht
- Recht der gesetzlichen Krankenversicherungen
- Honorarfragen
Gegenstand des Arzthaftungsrechts sind Haftpflichtschäden, die nach einer ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung geltend gemacht werden. In der Regel geht es um Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wie z.B. Verdienstausfall, Kosten einer anderweitigen Heilbehandlung oder um Honoraransprüche, die der Patient als ungerechtfertigt zurückweist.
Nur durch rechtzeitige anwaltliche Beratung und Vertretung können berechtigte Ansprüche durchgesetzt, unberechtigte Ansprüche abgewehrt und aussichtslose Prozesse vermieden werden.
Ihre Ansprechpartner:
RA Rainer Rockenstein
RA Dr. Christian Bartsch

