Anwaltskanzlei Rockenstein • Lösche & Kollegen

Bau- und Architektenrecht

  • Privates Baurecht
  • Öffentliches Baurecht
  • Gewährleistung und Haftung
  • Baugenehmigung
  • Bauausführung
  • Bauaufsicht
  • Vertragsgestaltung
  • Nutzungsänderung
  • Anspruchssicherung
  • Bebauungsplan/Flächennutzungsplan
  • Vergütung
  • Erschließungskosten

Mit dem Bau oder Kauf einer Immobilie ist eine Vielzahl von rechtlichen Fragen und Problemen verbunden.

Auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts vertreten wir private und gewerbliche Bauherren, Bauträger, Bauunternehmen und Handwerksbetriebe.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten von der Vertragsgestaltung über Fragen der Bauausführung (z. B. Prüf- und Hinweispflichten, Ausführungsfristen, Mitwirkungspflichten), der Anspruchssicherung (z. B. Abschlagszahlungen, Erfüllungs- und  Gewährleistungsbürgschaften, Bauhandwerkersicherungshypothek u.a.) bis hin zu häufig vorkommenden Gewährleistungs- und Haftungsfragen (z.B. Erfüllungsanspruch, Nachbesserungsanspruch, Ersatzvornahme, Wandelung, Minderung, Schadensersatz u.a.).

Da Bauprozesse oft teuer und langwierig sind, spielt gerade die qualifizierte vorgerichtliche und dabei häufig Streit vermeidende Beratung eine zunehmende Rolle in der anwaltlichen Praxis.

Architekten beraten und vertreten wir bei der Abfassung von Verträgen, der Abrechnung und Umsetzung der Maßgaben der HOAI sowie bei Haftungsfragen.

Ihre Ansprechpartner:

RA Klaus Ortbauer
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht