Anwaltskanzlei Rockenstein • Lösche & Kollegen

Erbrecht

  • Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
  • Pflichtteil
  • Testament/Testamentsanfechtung
  • Erbschein
  • Geltendmachung von Erbschaftsansprüchen
  • Auskunftsansprüche

Rechtsstreitigkeiten in Erbangelegenheiten sind sehr unangenehme und belastende Auseinandersetzungen, die bedauerlicherweise den Familienfrieden unter den Angehörigen erheblich stören. Nicht selten zerbricht der Familienfrieden völlig.

Die Ausgangslage ist, dass jährlich in Deutschland mehrere hundert Millionen Euro in Form von Geld, Aktien oder Rentenpapieren sowie in Sachwerten vererbt, verschenkt oder in sonstiger Weise unentgeltlich weitergegeben werden.

Leider werden immer noch viel zu selten frühzeitige Überlegungen angestellt, was im Falle des Ablebens mit dem hinterbliebenen Vermögen geschehen soll.

Daher steht zunächst die Beratung des Erblassers im Vordergrund. Es gilt die Ziele des Erblassers zu ermitteln und die geeigneten erbrechtlichen Instrumentarien zu suchen (Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag, Erbeinsetzung, Ersatzerbeinsetzung, Enterbung, Vermächtnis, Auflagen, bedingte Erbeinsetzung, Vor- und Nacherbschaft, Berliner Testament, Teilungsanordnung/ Teilungsausschluss, Testamentsvollstreckung, Pflichtteilsentzug, Pflichtteilsbeschränkung, Abfindung von Ersatzansprüchen, Erb- und Pflichtteilsverzicht, Verzicht auf Anfechtungsrechte, Verzicht auf Zugewinnausgleich, erbvertragliche Verfügungsbeschränkung unter Lebenden, vorweggenommene Erbfolge).

Auch die rechtliche Beratung der Hinterbliebenen spielt eine große Rolle. Hier müssen zunächst die gesetzlich Begünstigten sowie der Inhalt der letztwilligen Verfügung festgestellt werden. Danach ist über die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft zu beraten. Dem schließt sich dann die Frage der Erbauseinandersetzung, der Pflichtteilsrechte bzw. Pflichtteilsansprüche sowie die Erbenhaftung und ihre Beschränkung an.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber für Testamente bestimmte Formvorschriften vorgesehen hat, die zu berücksichtigen sind. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig die beabsichtigte testamentarische Verfügung oder eine geplante Schenkung mit einem Rechtsanwalt zu besprechen beziehungsweise nach einem Erbfall einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um zu klären, was nun zu veranlassen ist.

Auch Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen können anwaltlich erstellt und begleitet werden.