Anwaltskanzlei Rockenstein • Lösche & Kollegen

Forderungseinzug

  • Geltendmachung von Forderungen
  • gerichtliches Mahn- und Klageverfahren
  • Zwangsvollstreckung
  • Vollstreckungsabwehr
  • Forderungsanmeldung
  • Bonitätsauskünfte

Immer wieder kommen Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach und bezahlen fällige Rechnungen trotz Mahnungen und Zahlungserinnerungen nicht.

In diesen Fällen können Sie sich gerne an uns wenden. Sollten Ihre Schuldner trotz außergerichtlicher Aufforderung nicht ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, werden wir die Forderungen wahlweise per Mahnverfahren oder Klageverfahren titulieren lassen und sodann die Vollstreckungsorgane mit der Zwangsvollstreckung beauftragen.

Die Anwaltsgebühren werden regelmäßig als Verzugsschaden gegen den Schulder zusammen mit der Hauptforderung, den Mahnkosten und den Zinsen tituliert.