Anwaltskanzlei Rockenstein • Lösche & Kollegen

Strafrecht

  • Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug, Unterschlagung u.a.)
  • Jugendstrafrecht
  • Körperverletzungsdelikte
  • Sexualstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht (siehe unten)
  • Urkundenfälschung
  • Kapitaldelikte (Totschlag, Mord u.a.)
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Untersuchungshaft
  • Führerscheinentzug/Fahrverbot
  • Unterbringung/Sicherungsverwahrung
  • Pflichtverteidigungen

Festnahmen, Verurteilung, Freiheitsstrafen und andere Maßnahmen haben für den Betroffenen in der Regel schwerwiegende Folgen und ändern das Leben grundlegend. Nur durch kompetente und zielorientierte Spezialisierung kann eine Verteidigung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden (Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei) Erfolg haben.

Die Rechtsanwälte Lösche und Rockenstein sind Fachanwälte für Strafrecht und haben in diesem Zusammenhang besondere theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich des Straf- und Strafverfahrensrechts aufgrund mehrjähriger Tätigkeit als Strafverteidiger gegenüber der Rechtsanwaltskammer Nürnberg nachgewiesen.

Gerne vertreten und verteidigen wir Sie in sämtlichen strafrechtlichen Angelegenheiten sowohl im Ermittlungsverfahren als auch vor den Instanzgerichten.

Verkehrsstrafrecht

  • Trunkenheitsfahrten
  • Drogenfahrten
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unerlaubter Eingriff in den Straßenverkehr
  • Vollrausch
  • Führerscheinentzug / Fahrverbot

Konflikte mit dem Verkehrsstrafrecht sowie dem Bußgeldrecht sind unangenehm. Gerade in Verkehrsstrafsachen und Verkehrsordnungswidrigkeiten ist die Fahrerlaubnis und damit die Mobilität gefährdet. Wir haben uns darauf spezialisiert, Menschen in diesen Situationen zu helfen. Wir beraten und vertreten Sie gegenüber Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten.

Die Komplexität des straßenverkehrsrechtlichen Straf- und Bußgeldrechts erfordert regelmäßig die Verteidigung mit dem Wissen und der Erfahrung eines Fachanwaltes. Schon in scheinbar einfach gelagerten Verkehrsstrafsachen ist nur durch eine versierte und frühzeititge Rechtsberatung gewährleistet, dass sämtliche Verteidigungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden.

Ihre Ansprechpartner:

RA Andreas Lösche
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

RA Rainer Rockenstein
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht