Unfallregulierung

  • Schadensmeldung
  • Schadenabrechnung mit Unfallgegner und Versicherung
  • Sachschaden
  • Personenschaden
  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschaden
  • Erwerbsschaden / Verdienstausfall
  • Teil- und Vollkaskoschäden

Als Beteiligter an einem Verkehrsunfall sollten Sie sich möglichst umgehend an einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.

Bei einer Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Rockenstein, Lösche & Kollegen werden wir die Ihnen zustehenden Ansprüche ermitteln und unverzüglich bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen.

Oft stehen dem Unfallbeteiligten neben den regelmäßig bekannten Ansprüchen (Reparaturkosten, Schmerzensgeld) auch weitere Ansprüche (z. B. Haushaltsführungsschaden, Kostenpauschalen, Nutzungsausfall u.a.) zu. Häufig werden die weiteren Schadenpositionen von den Versicherungsgesellschaften nicht erstattet, sofern diese nicht ausdrücklich geltend gemacht werden. Regelmäßig gelingt die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ohne ein gerichtliches Verfahren. Im Streitfall werden die Ansprüche des Geschädigten kompetent und zügig gerichtlich durchgesetzt.

Die Rechtsanwaltskosten sind hierbei Teil Ihres Schadensersatzanspruches gegen die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung und werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners entsprechend der Verursachungsquote übernommen.

Ihre Ansprechpartner:

RA Andreas Lösche
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Vertrauensanwalt der Kfz-Innung Niederbayern

RA Rainer Rockenstein
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Vertrauensanwalt der Kfz-Innung Oberpfalz

RA Dr. Christian Bartsch

RAin Manuela Ernstberger