Anwaltskanzlei Rockenstein • Lösche & Kollegen

Vertragsrecht

  • Vertragsgestaltung
  • Rechtliche Prüfung von Verträgen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Arbeitsverträge
  • Pachtverträge
  • Anfechtung/Widerruf von Verträgen

Das Vertragsrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung, da hier bereits der Grundstein für zukünftige positive Entwicklungen gelegt werden kann. Die Komplexität vieler zur Beratung anstehender Lebenssachverhalte machen oft die Hinzuziehung eines juristischen Beraters notwendig.

Eine gute Vertragsgestaltung kann unnötige Rechtsstreitigkeiten schon im Vorfeld verhindern helfen. Insbesondere ist das Vorbereiten und Formulieren von Rechtsgeschäften richtungsweisend für den künftigen Erfolg oder Misserfolg, wenn es zu einem Rechtsstreit zwischen den Vertragsparteien kommt.

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Überprüfung von  Arbeitsverträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Bauverträgen, so dass eventuellen Rechtsstreitigkeiten in diesen Bereichen bereits vorgebeugt werden kann.

Es ist sinnvoll einen Arbeitsvertrag oder einen Mietvertrag von einem Rechtsanwalt erstellen zu lassen. Dies kann spätere Rechtsstreitigkeiten aufgrund mangelhafter Arbeitsverträge oder unpassenden Formularmietverträgen verhindern. Dies ist oft die bessere Variante, welche Zeit, Geld und nicht zuletzt Nerven spart.

Schließlich wird kurz darauf hingewiesen, dass privatrechtliche Vereinbarungen und Erklärungen zwar grundsätzlich formfrei rechtswirksam sind. Doch empfiehlt es sich, Vereinbarungen aus Gründen der Beweiserleichterung, der Beweissicherung und der Rechtsklarheit in schriftlicher Form festzuhalten.

Ihre Ansprechpartner:

RA Rainer Rockenstein

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

RA Andreas Lösche

Fachanwalt für Verkehrsrecht

RA Dr. Christian Bartsch

Fachanwalt für Arbeitsrecht

RA Klaus Ortbauer

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

RA Christoph Bertram

RA Tugay Kara